Nach Abschluss der Rohbauarbeiten muss dieser vom Prüfstatiker gesondert als fehlerfrei abgenommen werden. Danach erfolgt in der Regel der Innenausbau des Gebäudes. Falls dieser (z. B. aufgrund einer Insolvenz des Bauherren) nicht erfolgt und das Bauwerk dauerhaft im Rohbauzustand verbleibt, wird es als Bauruine bezeichnet.
Solange es sich nicht um reine Ingenieurbauwerke handelt, ist die Planung des Rohbaus Bestandteil der gesamten Hochbauplanung des Architekten. Da der Rohbau gleichzeitig das Tragwerk des Gebäudes darstellt, ist an der Planung und Bemessung der Bauteile insbesondere der Tragwerksplaner als Fachingenieur für Statik wesentlich beteiligt. Bei größeren Bauvorhaben wird die Erstellung des Rohbaus gerne vom Bauherrn an einen Generalunternehmer (kurz GU) übergeben, der dann seinerseits die verschiedenen Gewerke koordiniert.
Das Rohbaugewerk wird auch als Bauhauptgewerk bezeichnet. Tatsächlich sind je nach Baumaterial und Konstruktion meistens mehrere Gewerke an der Herstellung des Rohbaus beteiligt:
- Stahlbetonbau
- Mauerwerksbau
- Stahlbau
- Zimmerei / Holzbau